Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden/Ratsbürgerentscheiden

Veröffentlicht am 05.03.2009 in Ratsfraktion
Alfons van Ooyen

Sehr geehrter Herr Francken,

nachfolgenden Antrag bitten wir auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die zurzeit gültige Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen und bestehende Defizite im Bereich der Bürgerinformation bei Bürgerentscheiden / Ratsbürgerentscheiden durch entsprechende Regelungen auszugleichen. Der Satzungsentwurf ist dem Rat dann zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Der für das Aktionsbündnis und die SPD-Fraktion erfolgreich ausgegangene Ratsbürgerentscheid gegen den Einzug der Volksbank in das Weezer Rathaus hat gezeigt, dass die Weezer Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden dringend der Aktualisierung bedarf.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde der Ratsbürgerentscheid eingeführt. In der jetzt gültigen Satzung fehlt diese vom Landesgesetzgeber gegebene Möglichkeit zur Durchführung von Ratsbürgerentscheiden gem. § 26 der neuen Gemeindeordnung.

Bestehende Defizite im Bereich der Bürgerinformation bei Bürgerentscheiden/Ratsbürgerentscheiden sind durch entsprechende Regelungen im § 8 der Satzung auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

Alfons van Ooyen

 
 

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