Bezirksregierung stellt Airport Ergänzung zur Betriebsgenehmigung von 2001 zu / NRZ

Veröffentlicht am 01.05.2009 in Allgemein

Das ist der Wortlaut der Presseerklärung: "Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute dem Flughafen Niederrhein eine Ergänzung der Betriebsgenehmigung vom 20. Juni 2001 zugestellt. Diese ergibt sich als Folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16.10.2008. Mit diesem Urteil hat das Gericht zwar die gegen die Betriebsgenehmigung ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, allerdings das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Vorliegen von Abwägungsfehlern bemängelt. Die Ergänzung der Betriebsgenehmigung enthält nunmehr eine vollständige UVP sowie eine komplett neue Abwägung der Lärmbelange der Anwohner unter Berücksichtigung des besonderen Interesses an der Deckung des Verkehrsbedarfs.

Entsprechend den Vorgaben des BVerwG wurde absoluter Schutz der Nachtkernzeit verfügt. Sehr lautes Fluggerät (Chapter 2) wird künftig generell ausgeschlossen. In den Nachtstunden ist ausschließlich lärmarmes Luftfahrtgerät zugelassen. Außerdem darf Schubumkehr bei Landungen künftig nur noch eingesetzt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist. Im Einzelnen ergeben sich für den Flugbetrieb ab sofort folgende Zeiten:

• generelle Betriebszeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

• Privilegierung für Home-Carrier, die Flugzeuge mit höchster Lärmzulassung verwenden (mindestens „Kapitel 3 – Bonusliste des MNVBS“):

Starts von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und Landungen von 06.00 Uhr bis 23.30 Uhr, jeweils mit 30 Min. Verspätungstoleranz

Viele Betriebe aus dem Umfeld des Flughafens hatten in den vergangenen Tagen der Bezirksregierung gegenüber ihre Befürchtungen geäußert, dass durch erhebliche Einschränkungen des Flugbetriebes es zu starken Einschnitten bei den Arbeitsplätzen und sogar zu Existenzgefährdungen kommen könnte. „Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Bescheid den mehr als 1.000 Mitarbeitern der rund 50 am Flug-hafen angesiedelten Unternehmen eine gute Perspektive geben können“, so Regierungspräsident Jürgen Büssow. Die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Niederrhein sei mittlerweile allgemein anerkannt und es wäre sehr bedauerlich, wenn eine weitere positive Entwicklung des Flughafens und das damit einhergehende erstrebte Ziel einer wirtschaftlichen Verbesserung im niederrheinischen Grenzgebiet nicht verwirklicht werden könnte."

 
 

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