Weeze (RP) Weiterhin ungeklärt bleibt die rechtliche Situation des Flughafens Weeze. In einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wurde erklärt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf bis Ende Juni Änderungsvorschläge vorlegen soll.
Es geht um die Betriebsgenehmigung des Airports. Die Münsteraner Richter hatten dem Airport im Januar 2006 die Betriebserlaubnis entzogen, nachdem sie Mängel in der Genehmigung festgestellt hatte.
Privatleute und die niederländische Gemeinde Bergen hatten gegen den Airport geklagt.
Das Bundeverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte dann im Herbst vergangenen Jahres, dass es diese Mängel gebe und verwies den Fall wieder nach Münster zurück. Dort soll geprüft werden, ob sich die Versäumnisse - unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung - nachholen lassen.
Der Flugbetrieb auf dem Airport Weeze geht derweil uneingeschränkt weiter.
VON CORINNA KUHS