Mehr Bürgernähe durch mehr Bürgerbeteiligung
Antrag der Weezer SPD-Fraktion für ein Fragerecht von Einwohnerinnen und Einwohnern in Rats- und Ausschusssitzungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
§ 18 der Geschäftsordnung des Rates regelt das Fragerecht von Einwohnerinnen und Einwohnern für den Rat der Gemeinde Weeze. Ein Fragerecht in Ausschüssen ist nach der geltenden Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weeze derzeit nicht zulässig. Weiterhin ist satzungsmäßig vorgesehen, dass die Möglichkeit zum Fragerecht erst im Anschluss der öffentlichen Ratssitzung ausgeübt werden darf.
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weeze beantragt deshalb, in der nächsten Ratssitzung die Geschäftsordnung in der Form zu ändern/ergänzen, dass das Fragerecht vor Eintritt in die öffentliche Tagesordnung erfolgen kann und das Fragerecht auch auf die Ausschüssen erweitert wird.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Weeze beschließt die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Wee-ze vom 15.12.2004 wie folgt zu ändern:
1. § 18 – Fragerecht von Einwohnern
§ 18 Abs. (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weeze erhält folgende neue Fassung:
Nach Bekanntgabe der Tagesordnung und vor dem Eintreten in den öffentlichen Teil einer jeden Rats- und Ausschusssitzung haben die Einwohner der Gemeinde die Möglichkeit, Anfragen zu den Tagesordnungspunkten an den/die Bürgermeister/in, Fraktionsvorsitzenden oder Ausschussvorsitzenden zu richten.
Absatz (4) erhält folgende Fassung:
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfalle mündlich durch den/die Bürgermeister/in, Fraktionsvorsitzenden oder dem Ausschussvorsitzenden.
2. § 33 - Inkrafttreten
§ 33 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weeze erhält folgende neue Fassung:
Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt der frühere § 33 außer Kraft.
Begründung:
Der Weezer SPD Fraktion und sicherlich auch der anderen im Weezer Rat vertretenen Fraktionen ist es stets ein Anliegen, die Weezer Bürger mehr in die Arbeit der gemeindlichen Gremien einzubeziehen. Durch einen festen Tagesordnungspunkt für ein Fragerecht von Einwohnern im Rat und in den Ausschüssen erwarten wir eine aktivere Bürgerbeteiligung bei den in den Gre-mien zu treffenden Entscheidungen. Diese Regelung wird zudem die Kommunikation zwischen Rat und Bürgerschaft intensivieren. Hierdurch wird für Bürger die Möglichkeit geschaffen, durch Fragen bei Angelegenheiten der Gemeinde politisch mitzuwirken. Die Fragen können an die Politik oder die Verwaltung gerichtet werden.
Damit Fragenstellungen und Probleme der Einwohner bei der Diskussion der nachfolgenden Tagesordnungspunkte der Gremien mit einfließen können, ist es daher nach Auffassung der SPD-Fraktion sachgerecht, den Tagesordnungspunkt zum Fragerecht der Einwohner vor der öffentlichen Tagesordnung durchzuführen. Der Rat würde durch eine solche Regelung auch dokumentieren, dass er die Fragestellungen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Weeze bei seiner Meinungsfindung mit berücksichtigen will.
Die Einwohnerfragestunde/recht für Ausschüsse ist nach Ziffer 6 der Kommentierung (Held / Becker / Decker / Kirchhof / Krämer / Wansleben / Winkel) zu § 48 GO NRW zulässig, wenn die Geschäftsordnung dies vorsieht.
Die Änderung des § 18 Abs. (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Weeze ist bei Einführung des Fragerechtes in den Ausschüssen des Rates der Gemeinde Weeze unumgänglich.
Gemäß Kommentierung (Held / Becker / Decker / Kirchhof / Krämer / Wansleben / Winkel) des § 48 GO NRW sollte der Rat mindestens die Bestimmungen, die sich auf das Fragerecht beziehen, in der Gemeinde bekannt machen, obwohl die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Weeze keine Satzung ist und deshalb keiner Bekanntmachung bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Alfons van Ooyen