Weeze. Der Star des Tages trug Luftballons. Er zählte gerade mal drei Wochen auf der Welt und 150 Sitzplätze – aus Leder. Doch auch wenn der Airbus A319 mit der Aufschrift „Hamburg International” das Highlight am Samstag auf dem Weezer Airport war, so hielten Gäste ihre Blicke aufs rückwärtige Rollfeld nicht zurück.
Das ist der Wortlaut der Presseerklärung: "Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute dem Flughafen Niederrhein eine Ergänzung der Betriebsgenehmigung vom 20. Juni 2001 zugestellt. Diese ergibt sich als Folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16.10.2008. Mit diesem Urteil hat das Gericht zwar die gegen die Betriebsgenehmigung ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, allerdings das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Vorliegen von Abwägungsfehlern bemängelt. Die Ergänzung der Betriebsgenehmigung enthält nunmehr eine vollständige UVP sowie eine komplett neue Abwägung der Lärmbelange der Anwohner unter Berücksichtigung des besonderen Interesses an der Deckung des Verkehrsbedarfs.
In den Konjunkturprogrammen der Bundesregierung sind 300 Millionen Euro für Investitionen in Bahnhöfe vorgesehen. Diese finanziellen Mittel sind notwendig, um die hohe Qualität unserer Schieneninfrastruktur aufrecht zu halten bzw. zu verbessern.
Der Ausbau der Schieneninfrastruktur ist Grundlage für eine starke, wettbewerbsfähige und kundenfreundliche Bahn. Bahnhöfe sind ein zentraler Bestandteil dieser Infrastruktur und müssen u.a. auch für den zunehmenden Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Vernetzung der Verkehrsträger gerüstet sein.