Weeze

In der Mitte des Kreises Kleve

Weezer SPD-Fraktion für bürgerfreundliche Lösung bei der Dichtheitsprüfung der privaten Abwasserkanäle

Veröffentlicht am 22.03.2013 in Ratsfraktion

Alfons van Ooyen

Die Dichtheitsprüfung wurde in NRW für private Abwasseranlagen 1995 landesgesetzlich verbindlich vorgeschrieben. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte 2007 in § 61 des Landeswassergesetzes neue Fristen für die Dichtheitsprüfung beschlossen.

Der Rot-Grün geführte Landtag hat kürzlich eine bürgerfreundliche Lösung zur Prüfpflicht privater Abwasserleitungen durchgesetzt. Es müssen nur noch Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten geprüft werden. „Davon gibt es in Weeze noch nicht mal eine Handvoll Betroffener Haushalte“, so der Fraktionssprecher der Weezer SPD Alfons van Ooyen. Gleichzeitig wurde die Entscheidungskompetenz der Kommunen durch diesen Beschluss der Landesregierung gestärkt. Wir können nun selbst entscheiden, ob wir unsere bestehende Satzung zur Dichtheitsprüfung beibehalten wollen oder nicht.“
Die bestehende Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen der Gemeinde Weeze legt noch bindende Fristen für die Überprüfung auch der Abwasserkanäle fest, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen.
„Zur Entlastung der Weezer Bürger sollte die Gemeinde von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen, hier auf die Prüfungen der Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzzonen zu verzichten. Deshalb haben wir beantragt, dass die Satzung zur Dichtheitsprüfung aufgehoben werden soll“, so van Ooyen weiter.

 

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