Flughafen muss Lärmgrenzen besser einhalten / RP

Veröffentlicht am 06.03.2009 in Allgemein

Weeze (RPO) Der Flughafen im niederrheinischen Weeze muss die Lärmgrenzwerte besser einhalten. Das entschied die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve in einem am Freitag verkündeten Urteil und gab damit einer klagenden Anwohnerin Recht. Der Airport muss nun unter anderem prüfen, ob bei Starts und Landungen andere Flugschneisen eingerichtet werden können.

Zudem hoffe man aber auch noch auf eine außergerichtliche Einigung mit der Frau beziehungsweise das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das demnächst eine Grundsatzentscheidung zum Betrieb des Flughafens fällen wird, sagte der Geschäftsführer Ludger van Bebber.

Den Angaben zufolge hat die Frau in einer Entfernung von rund 3,5 Kilometern zum Flughafen ein Eigenheim. Nach Ansicht des Gerichts liegt das Grundstück in einer ruhigen und ländlich geprägten Landschaft. Der Fluglärm liege bei Starts und Landungen bei etwa dem Doppelten über dem normalen Geräuschpegel und beeinträchtige die Nutzung des Grundstücks so wesentlich, dass dies der Eigentümerin auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange nicht mehr zuzumuten sei.

Zudem sei fraglich, ob bei der Bewertung der lärmbedingten Beeinträchtigungen die frühere Nutzung des Flughafens als Militärflugplatz noch berücksichtigt werden dürfe, da der Militärflugbetrieb eingestellt sei. Für die Einwohner bestehe damit keine Pflicht mehr, den lauteren Flugbetrieb zu dulden.

Weitere Klageanträge wies die Zivilkammer aus überwiegend prozessualen Gründen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
 

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