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Weeze. Der Star des Tages trug Luftballons. Er zählte gerade mal drei Wochen auf der Welt und 150 Sitzplätze – aus Leder. Doch auch wenn der Airbus A319 mit der Aufschrift „Hamburg International” das Highlight am Samstag auf dem Weezer Airport war, so hielten Gäste ihre Blicke aufs rückwärtige Rollfeld nicht zurück.
Das ist der Wortlaut der Presseerklärung: "Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute dem Flughafen Niederrhein eine Ergänzung der Betriebsgenehmigung vom 20. Juni 2001 zugestellt. Diese ergibt sich als Folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16.10.2008. Mit diesem Urteil hat das Gericht zwar die gegen die Betriebsgenehmigung ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, allerdings das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Vorliegen von Abwägungsfehlern bemängelt. Die Ergänzung der Betriebsgenehmigung enthält nunmehr eine vollständige UVP sowie eine komplett neue Abwägung der Lärmbelange der Anwohner unter Berücksichtigung des besonderen Interesses an der Deckung des Verkehrsbedarfs.